Abteilungsspezifische Untersetzung

„Was jedes Tennismitglied wissen sollte …“[cite: 10]

Jedes Mitglied der Tennisabteilung erkennt mit seinem Eintritt die Satzung des Gesamtvereins SV 1919 Grimma e.V. sowie diese abteilungsspezifische Untersetzung in der jeweils aktuellen Fassung an[cite: 10]. Beide Dokumente sind zudem im Tennisheim einsehbar[cite: 10].

Aktuelle Jahresbeiträge

MitgliedschaftsgruppeBeitrag pro Jahr
Erwachsene150,00 €[cite: 10]
Ehepartner / Lebensgefährten100,00 €[cite: 10]
Rentner100,00 €[cite: 10]
Auszubildende / Arbeitslose (nach Antrag)70,00 €[cite: 10]
Kinder / Jugendliche (jedes Kind)50,00 €[cite: 10]
Ruhende Mitgliedschaft20,00 €[cite: 10]
Wichtige Zahlungsbedingungen:
  • Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01.01. fällig und im 1. Quartal des laufenden Jahres per Lastschrift eingezogen[cite: 10].
  • Bei Beiträgen ohne Einzugsermächtigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben[cite: 10].
  • Bei Vereinsbeitritt im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig ab dem Folgemonat des Beitritts berechnet[cite: 10].
  • Austritte sind generell bis zum Jahresende schriftlich anzuzeigen; bereits eingezogene Mittel werden nicht erstattet[cite: 10].

Platzgebühren für Gastspieler (pro Stunde)

NutzerkreisGebühr
Nichtmitglieder / Externe Gäste (2-4 Personen)15,00 €[cite: 10]
Mitglieder des Hauptvereins SV 1919 Grimma e.V.5,00 €[cite: 10]
Verwandte / Bekannte von Aktiven (in Begleitung des Mitglieds)5,00 €[cite: 10]

Regelungen & Pflichten

1. Arbeitsstunden (Ab 14 Jahren)

Jedes Mitglied ab 14 Jahren ist verpflichtet, pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten (z.B. Frühjahrsinstandsetzung, Platzpflege)[cite: 10]. Die Stunden müssen auf der Liste im Tennisheim eingetragen und vom Platzwart oder Vorstand gegengezeichnet werden[cite: 10]. Nicht geleistete Stunden werden im Folgejahr eingezogen (Erwachsene: 10 €/Std., Jugendliche: 5 €/Std.)[cite: 10]. Kinder unter 14 Jahren dürfen freiwillig mithelfen[cite: 10].

2. Jugendförderung

Fahrgelder zu offiziellen Punktspielen (bis U18) sowie Meldegelder zu externen Turnieren werden im 4. Quartal erstattet, sofern der Teilnehmer für den SV 1919 Grimma e.V. startet[cite: 10]. Meldegebühren für Kindermannschaften übernimmt der Verein Sommer wie Winter komplett[cite: 10]. Eine weitergehende Förderung erfolgt nicht[cite: 10].

3. Platzpflege-Vorschriften

Die Plätze müssen schonend behandelt werden[cite: 10]: Bei Trockenheit ist zwingend zu beregnen[cite: 10]. Nach dem Spiel ist die Scharre (besonders im weichen Frühjahr) zur Beseitigung von Löchern zu nutzen[cite: 10]. Das Abkehren der Linien ist nur bei Turnierspielen nötig, sonst reicht das Abziehen mit dem Schleppnetz bis zum Platzrand[cite: 10]. Die Schleppnetze sind sachgemäß aufzuhängen[cite: 10]. Die Ballmaschine darf nur bei absolut trockenen Plätzen genutzt werden[cite: 10].

4. Ordnung im Tennisheim

Nach dem Duschen ist aufzuwischen[cite: 10]. Bei starkem Ziegelmehleintrag muss gefegt werden (Tennisschuhe vor dem Betreten ausziehen)[cite: 10]. Getränke aus dem Heim sind tagesaktuell in die "Kasse des Vertrauens" zu bezahlen[cite: 10]. Beim Verlassen ist die Sicherheitsanlage ordnungsgemäß scharfzuschalten; Fehlalarm-Kosten trägt der Verursacher[cite: 10]. Transponder/Schlüssel sind gegen 50 € Kaution beim Abteilungsleiter erhältlich[cite: 10].