Mitgliedschaft
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Beiträge werden zum 01.01. fällig und im 1. Quartal des laufenden Jahres eingezogen. Bei Beitritt im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig ab dem 1. des Folgemonats berechnet.
Bei Mitgliedsbeiträgen ohne Einzugsermächtigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. Lastschriftrückforderungen aufgrund falscher Bankdaten (3,00 € / LSEZ) gehen zu Lasten des Mitgliedes.
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Der Aufnahmeantrag ist auf der Homepage ausdruckbar, auszufüllen und an den Vorstand zu übergeben. Mit der Unterschrift gilt der volle Versicherungsschutz des SV 1919 Grimma e.V.
Was ihr beim Eintritt braucht:
Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag · SEPA-Lastschriftmandat für den Schatzmeister · Aktuelle Bankverbindung (Änderungen bitte umgehend melden)
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Austritte sind bis Jahresende schriftlich an den Vorstand zu melden. Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung bereits eingezogener Beiträge — auch bei Ausschluss.